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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ACA GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ACA GmbH, Haldenweg 2, Krauchenwies, im folgenden „ACA“ genannt.

§1 Geltungsbereich

Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als  auch Unternehmer. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB  werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird  ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§2 Leistungen von ACA

Soweit Leistungen von ACA nach zeitlichem Aufwand abgerechnet werden,  hat der Kunde Anspruch auf monatliche Abrechnungen. Darin soll die Art  der abgerechneten Leistungen und die aufgewendete Zeit bezeichnet  werden.

Termine für den Beginn der Leistungen sind nur  verbindlich, wenn ACA diese ausdrücklich schriftlich bestätigt. Der  Kunde wird rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden  Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung durch ACA treffen. ACA  haftet ausdrücklich nicht für Terminüberschreitungen.

Unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen,  Ausfall von Telekommunikationsverbindungen sowie sonstige unvermeidbare  und außerhalb des Einflussbereichs von ACA und von ACA nicht zu  vertretenen Störungen und Ereignisse, entbinden ACA für ihre Dauer von  der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Vom Eintritt der Störung oder des  Ereignisses wird der Kunde von ACA in angemessener Weise unterrichtet.  Falls die Störung oder das Ereignis länger als zwei Wochen dauert,  können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.

ACA kann  Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des  Kunden und von ACA für den Kunden zumutbar ist. Soweit feste IP  Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich ACA vor, die dem  Kunden zugewiesene IP-Adresse zu ändern, sofern dies aus technischen  Gründen erforderlich ist.

§3 Rechnungsstellung, Zahlung und Preise

Die Leistungen von ACA werden monatlich berechnet. Art und Umfang  ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Bei  Software-Lizenz-Übertragung wird die Leistung im Voraus berechnet und es  gilt Vorkasse als vereinbart.

Der Kunde ist verpflichtet, die  vereinbarten Preise fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten  Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat  der Kunde ACA die entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er  das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat.

Sofern der  Kunde die Höhe einer Rechnung bestreitet, hat er ACA schriftlich unter  Angabe der Rechnungsnummer zu unterrichten und den Grund der Reklamation  anzugeben; unbestrittene Rechnungsbeträge sind gleichwohl zur Zahlung  fällig; es besteht hierbei kein Zurückbehaltungsrecht. Einwände gegen  Rechnungen sind umgehend nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben  und müssen innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum bei ACA  eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als  Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach  Fristablauf bleiben unberührt.  ACA wird den Kunden in der Rechnung  ausdrücklich auf die Frist für die Geltendmachung von Einwendungen  hinweisen. ACA ist jederzeit berechtigt, nach vorheriger Ankündigung,  Preiserhöhungen zu erheben. Ein außerordentliches Kündigungsrecht des  Kunden aufgrund einer Preiserhöhung bleibt unberührt.

§4 Verzug/Sperrung

4.1) Bezahlt der Kunde unbestrittene Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen  nach Erhalt der Rechnung oder einer vergleichbaren Zahlungsaufforderung  („Verzug“), so kann ein Verzugszins von 5 % über dem Basiszinssatz der  Europäischen Zentralbank berechnet werden. Das gleiche gilt, wenn sich  herausstellt, dass ein Einwand gegen eine Rechnung unberechtigt erhoben  wurde. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schaden von ACA  vorbehalten.

Bei Zahlungsverzug des Kunden in Höhe ab 100,00 €  ist ACA berechtigt, Dienste auf Kosten des Kunden zu sperren oder  fristlos zu kündigen. (a) Eine Sperrung darf jedoch frühestens zwei  Wochen nach einer Mahnung erfolgen. Die Mahnung kann zusammen mit einer  Zahlungsaufforderung erfolgen. (b) Eine Sperrung ohne Ankündigung und  ohne Beachtung vorstehender Frist ist nur zulässig, wenn (I) ein Grund  zur fristlosen Kündigung oder (II) die Gefahr der Beschädigung der  Anlagen von ACA oder die Gefahr eines Schadens für die Allgemeinheit  besteht oder (III) wenn das Rechnungsaufkommen in einem solchen Maß  steigt, dass ohne eine Sperrung die Rechnung nicht, nur teilweise oder  nicht rechtzeitig gezahlt würden und sofern die Sperrung nicht  unverhältnismäßig ist. (c) Die Sperrung der Dienste durch ACA berechtigt  den Kunden nicht zur Einstellung der geschuldeten Zahlungen.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten  Forderungen gegen Forderungen von ACA aufrechnen. Die Geltendmachung  weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt ACA vorbehalten.

§5 Datenschutz

Der Kunde ist darüber belehrt worden und damit einverstanden, dass  persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein  Nutzungsverhalten  betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der  Aktionen, Zugangskennwörter), von ACA während der Dauer des  Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des  Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist.  Bestands- und Servicedaten werden ausschließlich zur  Vertragsdurchführung gespeichert und genutzt. Eine Übermittlung an  Dritte erfolgt nicht. Dem Kunden wird auf Verlangen Auskunft über die zu  seiner Person gespeicherten Daten gewährt. Derartige Auskünfte erteilt  ACA jederzeit unter der E-Mail Adresse info@aca-gmbh.de

ACA  wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden  ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur  insoweit nicht, als ACA gesetzlich verpflichtet ist, Dritten,  insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit  international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde  nicht widerspricht.

ACA weist den Kunden ausdrücklich darauf  hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie  dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend  gewährleistet werden kann.

§6 Gewährleistung

Die Parteien sind sich darüber einig, dass es auch nach dem heutigen  Stand der Technik nicht möglich ist, die vertragsgegenständlichen  Leistungen von ACA so zu entwickeln bzw. zu erbringen, dass sie für alle  Anwendungsbereiche 100 % fehlerfrei arbeiten.

Im Falle von  Beanstandungen hat der Kunde ACA Gelegenheit zu geben, selbst eine  Mängelprüfung vorzunehmen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf  Mängel, die durch Abweichen von den für die Vertragsleistung von ACA  vorgesehenen Einsatzbedingungen verursacht werden. Die Gewährleistung  erfasst keine Mängel von nicht von ACA bezogenen Leistungen bis zur  Schnittstelle zu der von ACA erbrachten Vertragsleistung.

Bei  berechtigter fristgerechter Beanstandung hat der Kunde zunächst unter  angemessener Wahrung seiner Interessen nur Anspruch auf Nacherfüllung.  Ist diese endgültig fehlgeschlagen, spätestens aber nach zwei  erfolglosen Nacherfüllungsversuchen, kann der Kunde stattdessen  alternativ die Rückgängigmachung des Vertrags oder Minderung der  Vergütung verlangen.

§7 Haftungsbeschränkung

ACA haftet für Schäden, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob  fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Im Übrigen schließt  ACA die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit  verursacht worden sind, aus, sofern diese keine vertragswesentlichen  Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der  Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem  Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen  der Erfüllungsgehilfen von ACA. Für Fälle einfacher Fahrlässigkeit ist  die Haftung außerdem bei Vermögensschäden der Art nach auf  vorhersehbare, unmittelbare Schäden und auf die Summe der vertraglichen  Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt  des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten  Vertragsverhältnisses an ACA gezahlt hat. Jedoch maximal auf 5.000€.

§8 Freistellung

Der Kunde verpflichtet sich, keine Informationsangebote mit rechts- oder  sittenwidrigen Inhalten anzubieten, insbesondere keine Informationen zu  übermitteln, die i. S. d. §§ 130, 130a und 131 StGB zum Rassenhass  aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig  sind, i. S. d. § 184 StGB pornographisch sind, den Krieg verherrlichen,  geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder  in ihrem Wohl zu beeinträchtigen sowie das Ansehen von ACA schädigen  kann oder auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen. Sollte der Kunde  dennoch hiergegen verstoßen, so verpflichtet er sich, ACA im  Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die  auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der  von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt  insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und  Wettbewerbsrechtsverletzungen.

§9 Kündigung des Vertrages

Je nach Art des erteilten Auftrages gelten unterschiedliche  Kündigungszeiten, diese sind individuell vereinbart worden. Falls keine  Vertragslaufzeit vereinbart wurde, kann das Vertragsverhältnis von  beiden Vertragsparteien monatlich gekündigt werden. Die  Kündigungserklärung muss beim Kündigungsempfänger mindestens eine Woche  vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen.

 Jede Partei kann diesen Vertrag oder einen Einzelauftrag aus wichtigem,  von der jeweils anderen Partei zu vertretenden Grund fristlos kündigen,  insbesondere: (a) wenn ein Insolvenzbeschluss oder eine  Zwangsvollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb von 30 Tagen aufgehoben  wird, dies gilt entsprechend, wenn der Kunde nach § 19 Konkursordnung  bzw. § 52 Vergleichsordnung schadenersatzpflichtig ist, oder (b) wenn  eine Vertragspartei (I) einschlägige Gesetze, Regeln, Verordnungen oder  andere rechtliche Bestimmungen oder (II) wesentliche  Vertragsbestimmungen verletzt und eine solche Verletzung nicht innerhalb  von 10 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Abmahnung und einer  weiteren Nachfrist von 7 Tagen beendet ist.(c) ACA kann diesen Vertrag  oder Einzelaufträge schriftlich und ohne Frist kündigen, wenn der Kunde  (I) in zwei aufeinanderfolgenden Monaten mit der Zahlung von  wesentlichen Teilen der unbestrittenen Gebühren, (II) für mehr als zwei  Monate mit der Zahlung von zwei oder mehr Monatsgebühren oder (III)  wiederholt mit der Zahlung von wesentlichen Teilen der unbestrittenen  Gebühren in Verzug ist. Im Falle einer von dem Kunden verursachten  fristlosen Kündigung und in allen Fällen der vorzeitigen Beendigung  aufgrund eines Beendigungsersuchens kann ACA eine Beendigungsgebühr  verlangen.

Die Beendigungsgebühr beläuft sich auf 50 % der  Gebühren für die Restlaufzeit des Vertrags, soweit der Kunde nicht einen  niedrigeren Schaden von ACA nachweist.
Folgende Kündigungsfristen bei Domains müssen beachtet werden:
Domains mit den Endungen .de, .eu, .com, .net, .org, .biz und .info 2 Monate zum Laufzeitende.
Domains mit allen anderen Endungen 3 Monate zum Laufzeitende.

 Jede Kündigung hat schriftlich per Post oder per Telefax zu erfolgen  (nicht in elektronischer Form möglich). An die Adresse ACA GmbH,  Betriebsstätte Reutlingen, Auchtertstr. 2, 72770 Reutlingen

§10 Sonstige Bedingungen

Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach  vorheriger schriftlicher Zustimmung durch ACA auf einen Dritten  übertragen.
Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 Soweit eine Partei aus einem Vertragsbruch keine Rechte gegenüber der  anderen geltend macht, liegt hierin kein Verzicht auf die Rechte für  künftige Fälle.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten  nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine  Änderung dieser Schriftformklausel.
Alle Erklärungen von ACA können  auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch  für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.

Die  vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der  Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist  ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem  Vertragsverhältnis Rheinberg (Niederrhein). ACA ist aber auch  berechtigt, den Kunden an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.

Die ACA haftet nicht für überlassenes Bildmaterial, da davon  auszugehen ist, dass der Überlasser im Besitz aller Rechte dafür ist.