Allgemeine Geschäftsbedingungen der ACA GmbH, Haldenweg 2, Krauchenwies, im folgenden „ACA“ genannt.
§1 Geltungsbereich
Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch
Unternehmer. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
§2 Leistungen von ACA
Soweit Leistungen von ACA nach zeitlichem Aufwand abgerechnet werden, hat der Kunde
Anspruch auf monatliche Abrechnungen. Darin soll die Art der abgerechneten Leistungen und die
aufgewendete Zeit bezeichnet werden.
Termine für den Beginn der Leistungen sind nur verbindlich, wenn ACA diese ausdrücklich
schriftlich bestätigt. Der Kunde wird rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden
Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung durch ACA treffen. ACA haftet ausdrücklich
nicht für Terminüberschreitungen.
Unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ausfall von
Telekommunikationsverbindungen sowie sonstige unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs
von ACA und von ACA nicht zu vertretenen Störungen und Ereignisse, entbinden ACA für ihre
Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Vom Eintritt der Störung oder des Ereignisses
wird der Kunde von ACA in angemessener Weise unterrichtet. Falls die Störung oder das Ereignis
länger als zwei Wochen dauert, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
ACA kann Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden
und von ACA für den Kunden zumutbar ist. Soweit feste IP Adressen zur Verfügung gestellt
werden, behält sich ACA vor, die dem Kunden zugewiesene IP-Adresse zu ändern, sofern dies aus
technischen Gründen erforderlich ist.
§3 Rechnungsstellung, Zahlung und Preise
Die Leistungen von ACA werden monatlich berechnet. Art und Umfang ergeben sich aus
der Auftragsbestätigung. Bei Software-Lizenz-Übertragung wird die Leistung im Voraus berechnet
und es gilt Vorkasse als vereinbart.
Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht
eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der
Kunde ACA die entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das kostenauslösende
Ereignis zu vertreten hat.
Sofern der Kunde die Höhe einer Rechnung bestreitet, hat er ACA schriftlich unter Angabe
der Rechnungsnummer zu unterrichten und den Grund der Reklamation anzugeben; unbestrittene
Rechnungsbeträge sind gleichwohl zur Zahlung fällig; es besteht hierbei kein
Zurückbehaltungsrecht. Einwände gegen Rechnungen sind umgehend nach Zugang der Rechnung
schriftlich zu erheben und müssen innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum bei ACA eingegangen
sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche
des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt. ACA wird den Kunden in
der Rechnung ausdrücklich auf die Frist für die Geltendmachung von Einwendungen hinweisen.
ACA ist jederzeit berechtigt, nach vorheriger Ankündigung, Preiserhöhungen zu erheben. Ein
außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden aufgrund einer Preiserhöhung bleibt unberührt.
§4 Verzug/Sperrung
4.1) Bezahlt der Kunde unbestrittene Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt
der Rechnung oder einer vergleichbaren Zahlungsaufforderung („Verzug“), so kann ein
Verzugszins von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet werden. Das
gleiche gilt, wenn sich herausstellt, dass ein Einwand gegen eine Rechnung unberechtigt
erhoben wurde. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schaden von ACA vorbehalten.
Bei Zahlungsverzug des Kunden in Höhe ab 100,00 € ist ACA berechtigt, Dienste auf Kosten
des Kunden zu sperren oder fristlos zu kündigen. (a) Eine Sperrung darf jedoch frühestens zwei
Wochen nach einer Mahnung erfolgen. Die Mahnung kann zusammen mit einer Zahlungsaufforderung
erfolgen. (b) Eine Sperrung ohne Ankündigung und ohne Beachtung vorstehender Frist ist nur
zulässig, wenn (I) ein Grund zur fristlosen Kündigung oder (II) die Gefahr der Beschädigung
der Anlagen von ACA oder die Gefahr eines Schadens für die Allgemeinheit besteht oder
(III) wenn das Rechnungsaufkommen in einem solchen Maß steigt, dass ohne eine Sperrung die
Rechnung nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig gezahlt würden und sofern die Sperrung
nicht unverhältnismäßig ist. (c) Die Sperrung der Dienste durch ACA berechtigt den
Kunden nicht zur Einstellung der geschuldeten Zahlungen.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen
Forderungen von ACA aufrechnen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges
bleibt ACA vorbehalten.
§5 Datenschutz
Der Kunde ist darüber belehrt worden und damit einverstanden, dass persönliche Daten
(Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (z.B.
Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Aktionen, Zugangskennwörter), von ACA während der Dauer des
Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes,
insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Bestands- und Servicedaten werden
ausschließlich zur Vertragsdurchführung gespeichert und genutzt. Eine Übermittlung an Dritte
erfolgt nicht. Dem Kunden wird auf Verlangen Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten
Daten gewährt. Derartige Auskünfte erteilt ACA jederzeit unter der E-Mail Adresse
info@aca-gmbh.de
ACA wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne
dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als ACA gesetzlich
verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder
soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht
widerspricht.
ACA weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen
in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend
gewährleistet werden kann.
§6 Gewährleistung
Die Parteien sind sich darüber einig, dass es auch nach dem heutigen Stand der
Technik nicht möglich ist, die vertragsgegenständlichen Leistungen von ACA so zu entwickeln
bzw. zu erbringen, dass sie für alle Anwendungsbereiche 100 % fehlerfrei arbeiten.
Im Falle von Beanstandungen hat der Kunde ACA Gelegenheit zu geben, selbst eine Mängelprüfung
vorzunehmen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen von den
für die Vertragsleistung von ACA vorgesehenen Einsatzbedingungen verursacht werden. Die
Gewährleistung erfasst keine Mängel von nicht von ACA bezogenen Leistungen bis zur Schnittstelle
zu der von ACA erbrachten Vertragsleistung.
Bei berechtigter fristgerechter Beanstandung hat der Kunde zunächst unter angemessener
Wahrung seiner Interessen nur Anspruch auf Nacherfüllung. Ist diese endgültig fehlgeschlagen,
spätestens aber nach zwei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen, kann der Kunde stattdessen
alternativ die Rückgängigmachung des Vertrags oder Minderung der Vergütung verlangen.
§7 Haftungsbeschränkung
ACA haftet für Schäden, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig
oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Im Übrigen schließt ACA die Haftung für Schäden, die
durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, aus, sofern diese keine
vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von ACA. Für Fälle
einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung außerdem bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare,
unmittelbare Schäden und auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den
Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten
Vertragsverhältnisses an ACA gezahlt hat. Jedoch maximal auf 5.000€.
§8 Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen
Inhalten anzubieten, insbesondere keine Informationen zu übermitteln, die i. S. d. §§ 130,
130a und 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell
anstößig sind, i. S. d. § 184 StGB pornographisch sind, den Krieg verherrlichen, geeignet
sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu
beeinträchtigen sowie das Ansehen von ACA schädigen kann oder auf Angebote mit solchem Inhalt
hinzuweisen. Sollte der Kunde dennoch hiergegen verstoßen, so verpflichtet er sich, ACA im
Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf
rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung
gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§9 Kündigung des Vertrages
Je nach Art des erteilten Auftrages gelten unterschiedliche Kündigungszeiten, diese
sind individuell vereinbart worden. Falls keine Vertragslaufzeit vereinbart wurde, kann das
Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien monatlich gekündigt werden. Die Kündigungserklärung
muss beim Kündigungsempfänger mindestens eine Woche vor dem Tag, an dem sie wirksam werden
soll, schriftlich zugehen.
Jede Partei kann diesen Vertrag oder einen Einzelauftrag aus wichtigem, von der
jeweils anderen Partei zu vertretenden Grund fristlos kündigen, insbesondere: (a) wenn ein
Insolvenzbeschluss oder eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb von 30 Tagen
aufgehoben wird, dies gilt entsprechend, wenn der Kunde nach § 19 Konkursordnung bzw. §
52 Vergleichsordnung schadenersatzpflichtig ist, oder (b) wenn eine Vertragspartei (I)
einschlägige Gesetze, Regeln, Verordnungen oder andere rechtliche Bestimmungen oder (II)
wesentliche Vertragsbestimmungen verletzt und eine solche Verletzung nicht innerhalb von
10 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Abmahnung und einer weiteren Nachfrist von 7 Tagen
beendet ist.(c) ACA kann diesen Vertrag oder Einzelaufträge schriftlich und ohne Frist
kündigen, wenn der Kunde (I) in zwei aufeinanderfolgenden Monaten mit der Zahlung von wesentlichen
Teilen der unbestrittenen Gebühren, (II) für mehr als zwei Monate mit der Zahlung von zwei
oder mehr Monatsgebühren oder (III) wiederholt mit der Zahlung von wesentlichen Teilen der
unbestrittenen Gebühren in Verzug ist. Im Falle einer von dem Kunden verursachten fristlosen
Kündigung und in allen Fällen der vorzeitigen Beendigung aufgrund eines Beendigungsersuchens
kann ACA eine Beendigungsgebühr verlangen.
Die Beendigungsgebühr beläuft sich auf 50 % der Gebühren für die Restlaufzeit des
Vertrags, soweit der Kunde nicht einen niedrigeren Schaden von ACA nachweist.
Folgende Kündigungsfristen bei Domains müssen beachtet werden:
Domains mit den Endungen .de, .eu, .com, .net, .org, .biz und .info 2 Monate zum Laufzeitende.
Domains mit allen anderen Endungen 3 Monate zum Laufzeitende.
Jede Kündigung hat schriftlich per Post oder per Telefax zu erfolgen (nicht in
elektronischer Form möglich). An die Adresse ACA GmbH, Betriebsstätte Reutlingen, Auchtertstr.
2, 72770 Reutlingen
§10 Sonstige Bedingungen
Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung durch ACA auf einen Dritten übertragen.
Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Soweit eine Partei aus einem Vertragsbruch keine Rechte gegenüber der anderen
geltend macht, liegt hierin kein Verzicht auf die Rechte für künftige Fälle.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich
vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
Alle Erklärungen von ACA können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden.
Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Rheinberg (Niederrhein). ACA ist aber auch berechtigt,
den Kunden an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.
Die ACA haftet nicht für überlassenes Bildmaterial, da davon auszugehen ist, dass der
Überlasser im Besitz aller Rechte dafür ist.