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Kein Geoblocking mehr im EU-Online-Handel

Seit gut einem Monat, dem 3. Dezember 2018, ist sie in Kraft, die neue Geoblocking-Verordnung der Europäischen Union. Pünktlich zum Weihnachtsgeschäft wurde es Online-Händlern untersagt, Nutzern aus dem EU-Ausland den Zugang zu Ihren Shops zu verwehren und sie stattdessen auf Plattformen in ihren Herkunftsländern weiterzuleiten, wo mitunter höhere Preise für dieselben Produkte anfallen. Die EU verspricht sich von der Neuregelung eine Stärkung des Wettbewerbs im E-Commerce und höhere Transparenz für die Verbraucher.

Somit ist ein automatisches, IP-basiertes Geoblocking nicht länger möglich: Jeder EU-Bürger muss in jedem Online-Shop der EU grundsätzlich so einkaufen können, wie es auch „offline“ selbstverständlich ist. Dabei muss, unabhängig von einer etwaigen Mehrsprachigkeit der Shop-Oberfläche, das Angebot auch in der jeweiligen Landesprache des Händler-Standorts für ausländische Kunden verfügbar sein – deutsche Kunden müssen z.B. einen spanischen Online-Shop im spanischen Original nutzen dürfen, wenn sie dies wünschen.

Einer Erhebung der zuständigen EU-Kommission zufolge war solch eine freie, ungeblockte Nutzung im Jahr 2015 nur in 37% der EU-Online-Shops möglich; potentielle Kunden wurden aufgrund Ihrer Herkunft diskriminiert. Gleichwohl kann der Einkauf in ausländischen Shops auch trotz der Neuregelung noch Nachteile haben: Händler müssen zwar alle Bestellungen aus der EU annehmen – aber keinesfalls auch in jedes Land liefern. Lediglich die Lieferung an eine vom Kunden angegebene Adresse innerhalb des eigens festgelegten Liefergebiets muss von Händlerseite aus gewährleistet werden – wie der Kunde seine Ware von dort abholt und ggf. selbst in sein Herkunftsland einführt, liegt in seiner Verantwortung.


Daneben gibt es Ausnahmen: Rechtliche Erfordernisse können das Blocken von Nutzern weiterhin erlauben: Neben Werbe- und Vertriebsverboten, die sich z.B. aus dem Jugendschutzgesetz eines EU-Landes ergeben, unterliegen etwa auch Verkehrs-, Gesundheits- und Finanzdienstleistungen sowie Download- und Streaming-Angebote anderen Regelungen. Auch die Buchpreisbindung fällt in diesen Bereich.

Als Online-Shop-Betreiber müssen Sie im Zuge der Neuregelung auf folgende Anforderungen achten: Sowohl EU-weite Rechnungsadressen als auch davon abweichende Lieferadressen sind grundsätzlich zu akzeptieren. Allen Kunden müssen außerdem die gleichen Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden. Länderspezifische Abweichungen in den Shop-AGBs und Blocking-Maßnahmen dürfen nur noch dort angewendet werden, wo rechtliche Regelungen dies erforderlich machen. Verstöße gegen die Geoblocking-Verordnung können teuer werden: Die deutsche Bundesnetzagentur kann Bußgelder bis zur Höhe von 300.000 € verhängen.

Haben Sie Fragen zur Geoblocking-Verordnung oder möchten Ihren Shop fit für die neuen Anforderungen machen, zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten. Als erfahrener E-Commerce-Partner helfen wir Ihnen immer gerne weiter.